AGB

  1. Anmeldung zu Veranstaltungen:
    Anmeldungen können nur schriftlich über unsere Internetseite erfolgen. Mit der schriftlichen Anmeldung wird verbindlich das Einverständnis zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erklärt. Mit unserer schriftlichen Bestätigung (auch via Email) tritt der Vertrag in Kraft. Wenn eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, erfolgt eine Absage oder eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste.
  2. Zahlungsbedingungen
    Nach Eingang der Anmeldung wird eine schriftliche Bestätigung verschickt, mit Angabe der Höhe der Veranstaltungskosten. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung (auch via Email möglich) ist der jeweils ausgewiesene Zahlungsbetrag zu leisten. Sollte die Veranstaltung bereits innerhalb der 14. Tage beginnen, so muss der Zahlungsbetrag spätestens  zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung auf unser Konto eingegangen sein.  Bitte auf allen Überweisungen den Namen des/ der Teilnehmenden und den angegebenen Veranstaltungsnamen vermerken.
  3. Leistungen
    Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in der Ausschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die Betreuung findet teilweise durch qualifiziertes ehrenamtliche arbeitendes Personal, jedoch nicht zwingend durchpädagogisches Fachpersonal statt. Nicht enthalten sind: Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Falls der/ die Teilnehmende gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns.
  4. Rücktritt der/ des Teilnehmenden
    Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Für entstandene Aufwendungen haben die Teilnehmenden folgende pauschale Entschädigungen zu zahlen:
    • Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%
    • Rücktritt 59 – 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
    • Rücktritt 39 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
    • Rücktritt 14 – 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
    • Rücktritt ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnehmerbeitrages.

      Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 berechnet.
  5. Rücktritt durch den NaturKosmos e.V.
    Der NaturKosmos e.V. kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
    1. Vor Beginn der Veranstaltung:
      Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Vertragsbedingungen nicht einhält.
    2. Bis 14 Tage vor Veranstaltung:
      Wird die Mindestteilnehmendenzahl von 7 Personen  nicht erreicht, oder ist die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar (Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze), kann er vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmende wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eingezahlte Teilnahmebeiträge werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht akzeptiert werden.
    3. Krankheit
      Sollte die Leitung der Veranstaltung kurz vor Beginn oder während der Veranstaltung krank werden und NaturKosmos e.V. keinen Ersatz finden, hat NaturKosmos e.V. die Möglichkeit die Veranstaltung kurzfristig abzusagen bzw. zu beenden. Der teilnehmenden Person wird in diesem Fall das gesamten Rechnungsbetrag bzw. die fehlenden Tage  zur Erbringung der Leistung erstattet.
    4. Während der Veranstaltung:
      Bei groben Verstößen gegen die Haus- bzw. Zeltplatzregeln oder gegen die Anweisungen der Leitung und bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder dem des Veranstalters schadet oder den Gruppenfrieden erheblich stören, ist die Leitung berechtigt, den/die Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sollten sich aus einer nicht ausreichend und/ oder unwahrheitsgemäß ausgefüllten Einverständniserklärung seitens der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten unzumutbare Probleme für das Betreuungsteam und/ oder andere Teilnehmende ergeben, ist dies ebenfalls ein Kriterium für einen sofortigen Ausschluss. Volljährige Teilnehmende erhalten Teilnahmeverbot, bei Minderjährigen erfolgt unmittelbar die vorzeitige Rückreise in Absprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung. Die Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung sind verpflichtet, den/die Teilnehmende umgehend abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Reiseveranstalter weitere Schritte vor. Zusätzlich entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
  6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch Naturkosmos e.V. gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist NaturKosmos e.V. verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
  7. Reiseunterlagen
    Der Informationsbrief für Eltern und TeIlnehmende ca. 2-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen und Zollvorschriften des Reiselandes sind alle Teilnehmenden bzw. deren jeweilige Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich. Sollte eine Einreise wegen Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriftenverweigert werden, werden alle daraus entstehenden Kosten (Ausfallgebühren, Rücktransport usw.) in Rechnung gestellt
  8. Haftung
    Verschuldet ein/e Teilnehmende/r einen Schaden so haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen daher den Erziehungsberechtigten eine private Haftpflichtversicherung für den Teilnehmenden abzuschließen.
  9. Reisegepäck
    Wir haften nicht für verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck der Teilnehmenden. Das Mitbringen und die Benutzung elektronischer Geräte (z.B. Mobiltelefone, Kopfhörer, Musikboxen etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte übernehmen wir keinerlei Haftung.
  10. Krankheit der teilnehmenden Person

    10.1 Notfall und Kostenübernahme
    Wenn Eile geboten scheint oder die Erziehungs-/ bzw. Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind, sind die Betreuungsberechtigten Personen befugt, in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/ die Ärztin das Kind falls erforderlich zu behandeln. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass die teilnehmende Person während der Veranstaltung ihre Krankenkassenkarte bei sich hat. Alle notwendigen Kosten müssen von den erziehungsberechtigten übernommen werden.  

    10.2. Impfpass
    Die teilnehmende Person sollte während der Veranstaltung eine Kopie des Impfpasses bei sich führen, damit im Notfall der Arzt über bereits getätigte Impfungen informiert ist. Sollte von der teilnehmenden Person kein Impfpass vorliegen, darf der behandelnde Arzt im Notfall den Teilnehmenden impfen (z.B. Tetanus). Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, diesem vorab dem schriftlich zu widersprechen.
  11. Ausflüge
    Während der Veranstaltung kann es dazu kommen, dass kleinere Ausflüge mit privat PKW´s unternommen werden. Wir weisen Sie daraufhin ihrem Kind ggf. einen Kindersitz mitzugeben.
  12. Verwendung von Werkzeugen durch die teilnehmende Person
    Mir ist bekannt, dass die teilenehmende Person während der meisten Veranstaltungen nach einer Belehrung und Einführung einen verantwortungsvollen Umgang mit dem entzünden von Lagerfeuer erlernen. Dazu gehört auch ein selbständiges Feuer zu entfachen und mit diesem zu arbeiten (z.B. beim Glutbrennen).
    Des weiteren ist mir bekannt, dass die teilnehmende Person bei den meisten Veranstaltungen nach einer Belehrung eigenständig mit Werkzeugen wie Säge, Axt und Schnitzmesser arbeiten wird. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte verpflichtet, die vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  13. Datenschutz
    Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Veranstaltung erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen, und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen, im Rahmen der Veranstaltung beauftragt sind, oder  

    Fördermittelgeber die personenbezogenen Daten zu prüfzecken nutzen und speichern.
  14. Schlussbestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist das Amtsgericht Frankfurt Oder VR-Nr: 6196 FF